Basisrente
Die Basisrente verbindet das Nützliche mit dem Angenehmen: Damit gibt es die Möglichkeit eine stabile Basis fürs Alter zu legen und bereits heute durch eine hohe Steuerersparnis zu profitieren. Der Gesetzgeber unterstützt diese Basisrente in der Zeit, in der man Beiträge zahlt, besonders gerne.
Seit dem 01.01.2005 hat jeder die Möglichkeit, alle Vorteile zu nutzen, die durch den Gesetzgeber für die privaten kapitalgedeckten Rentenversicherungen zur Verfügung gestellt werden. Zu diesen Vorteilen gehören: Sichere kapitalgedeckte Altersversorgerung, Verlagerung der Steuerbelastung, hohe Steuervorteile während der Beitragszahlung.
Um die Vorteile der Basisrente nutzen zu können, sollte einige Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Verträge sind überwiegend für die individuelle Altersversorge bestimmt, deshalb dürfen Leistungen aus der Basisrente nur als monatliche Rente ausgezahlt werden. Aus diesem Grunde beginnt die Auszahlung auch frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
Darüber hinaus sollte bei der Basisrente folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:
- 1. Ausbezahlt werden nur Renten (keine Kapitalleistungen)
- 2. Auch im Todesfall ist es möglich, nur Renten an den Ehepartner oder die Kinder auszubezahlen.
- 3. Ein Rücktritt oder eine Verpfändung von Verlangen aus der Versicherung darf nicht stattfinden.
- 4. Die Versicherung darf nicht verkauft werden.
- 5. Es gibt keine Möglichkeit der Vereinbarung von Bezugsrechten oder eines Wechsels des Versicherungsnehmers.
In Bezug auf die Steuern der Basisrente sind zwei Phasen zu unterscheiden: Einzahlungsphase und Rentenphase.
In der Einzahlungsphase gibt es die Möglichkeit, die Beiträge zur Basisrente allmählich als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen.
In der Rentenphase sind die Rentenleistungen aus der Basisrente ganz nachgelagert, das bedeutet im Rentenalter besteuert.
Die Rentenansprüche sollten sich in der Tat mit den Lebensansprüchen erhöhen. Ausserdem muss man auch mit eventuell zunehmenden Inflationsraten rechnen.
Es empfiehlt sich die Basisrente dynamisch zunehmen zu lassen. Durch eine früher festgelegte Beitragsdynamik erhöht sich auch der Rentenanspruch Jahr für Jahr. Und falls man einmal aussetzen möchte, steigt man im folgenden Jahr einfach wieder ein.
Wer noch mehr tun möchte, stellt die Basisrente auch hier eine Lösung zur Verfügung: Einmal im Jahr ist es möglich, eine Zuzahlung in den Vertrag zu leisten. Diese Zuzahlung kann zusammen mit den laufenden Beiträgen bis zu 20.000 Euro betragen. Dieser Beitrag verdoppelt sich für zusammen veranlagte Ehepaare auf 40.000 Euro.
